Was ist wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist?
Sollten unsere Schreiben mit diesem Postvermerk zurück kommen, werden wir beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder durch eine Auskunftei eine Ermittlungsanfrage durchführen.
Sollten unsere Schreiben mit diesem Postvermerk zurück kommen, werden wir beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder durch eine Auskunftei eine Ermittlungsanfrage durchführen.